Allgemeine Teilnahmebedingungen (AGTB)
Stand: 01.06.2019
Veranstalter des Freiburg Health Day ist die SanCur gemeinnützige GmbH
§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
(1) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (nachfolgend "AGTB") in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für sämtliche vom SanCur gemeinnützige GmbH, Wirthstr. 9, 79110 Freiburg (nachfolgend "Veranstalter" oder auch verkürzt "SanCur") durchgeführten Informations- und Gesundheitsveranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltungen“) und regeln das zwischen dem an der Veranstaltung teilnehmenden Person (nachfolgend "Teilnehmer") und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis.
(2) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an die SanCur gemeinnützige GmbH unter der in Abs. 1 genannten Adresse zu richten.
§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
(1) Kinder im Alter unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung ihrer Eltern oder eines bevollmächtigten Erwachsenen teilnehmen. Startberechtigt sind ansonsten alle, die sämtliche von dem Veranstalter in der Veranstaltungsausschreibung für die jeweilige Veranstaltung festgelegten Voraussetzungen (Lebensalter, Gesundheit etc.) erfüllen. Die Veranstaltungsbeschreibungen werden rechtzeitig zum Anmeldestart der jeweiligen Veranstaltung auf den Internetseiten der Veranstaltung veröffentlicht. Der Veranstalter behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen Änderungen gegenüber der ursprünglichen Veranstaltungsausschreibung zu erklären, soweit diese nicht berechtigten Interessen der Teilnehmer zuwider laufen. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Teilnehmer über entsprechende Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(2) Die Teilnahme an den Veranstaltungen von Tieren, mit Fahrrädern und E-Bikes ist untersagt. Eine Teilnahme mit Rollstuhl ist ausdrücklich erlaubt. „Nordic Walker“ mit Laufstöcken müssen sich aus Sicherheitsgründen am hinteren Ende des Startfeldes platzieren (Wir bitten um entsprechende Kategorieauswahl bei der Anmeldung).
(3) Sämtliche von den Teilnehmern zu beachtende organisatorischen Maßnahmen gibt der Veranstalter rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt. Die Bekanntgabe erfolgt dabei entweder auf den Internetseiten der Veranstaltung oder direkt vor Ort am Tag der jeweiligen Veranstaltung.
(4) Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals sowie des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung auszusprechen.
(5) Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen insbesondere die Veranstaltungsleitung vor Ort, die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.
§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag
(1) Die Teilnahme an der Laufveranstaltung ist kostenfrei.
(2) Bevor sich ein Teilnehmer zu einer Veranstaltung anmelden kann, muss er sich auf den Internetseiten des Veranstalters unter Angabe einer gültigen Email-Adresse registrieren lassen. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Teilnehmer von dem Veranstalter die für eine Anmeldung erforderlichen Daten. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist dann ausschließlich mittels der erhalten Zugangsdaten und unter Verwendung des entsprechenden, auf den Internetseiten des Veranstalters hinterlegten Anmeldeformulars möglich. Anmeldungen per Telefax oder sonstige Anmeldungen per „electronic mail” werden nicht angenommen, außer SanCur erklärt sich im Einzelfall ausdrücklich hierzu bereit. Die Anmeldung erfolgt durch den anmeldenden Teamkapitän auch im Auftrag und mit entsprechender Vollmacht für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer („Team“), für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die AGTB.
(3) Es steht dem Veranstalter frei, die Teilnehmerzahl jederzeit zu begrenzen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.
(4) Im Falle eines vollständigen, endgültigen Ausfalls der Veranstaltung wird der Teilnehmer hierüber informiert.
§ 4 Haftungsausschluss
(1) Die Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte der Veranstalter jedoch aufgrund höherer Gewalt oder entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, es sei denn,die Absage einer Veranstaltung erfolgt auf Grund von vom Veranstalter zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder von Vorsatz. Gleiches gilt für den Abbruch einer Veranstaltung.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie für schuldhaft verursachte Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit eines Teilnehmers). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und insbesondere die auf den Internetseiten des Veranstalters sowie in der Veranstaltungsausschreibung enthaltenen Gesundheitshinweise zu beachten. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder außen stehende Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für vom Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
(5) Angebote von Partnern der SanCur gemeinnützigen GmbH (kommerziellen Dritten)
a. Die Durchführung von Angeboten von Partnern der SanCur gemeinnützigen GmbH obliegt alleine den Partnern (Veranstalter der Angebote). SanCur gemeinnützige GmbH fungiert lediglich als Vermittler zwischen Kunde und Partner und schließt jegliche Haftung aus. Die Leistungen der SanCur gemeinnützigen GmbH beschränken sich darauf, Angebote zu sammeln, zu beschreiben und diese Angebote zu vermitteln. Nach dem Erwerb des Angebots sind Sie berechtigt, selber die Auswahl für bestimmte verfügbare Aktionsorte zu treffen (soweit Orte im Portal angezeigt wurden) sowie einen Termin zur Durchführung abzustimmen (sofern dieser nicht vorab fixiert war). Hierzu vermitteln wir Ihnen im Zuge des Einlöseprozederes die Kontaktdaten zum relevanten Partner oder Sub-Vermittler,über deren Services Sie die konkrete Terminierung vornehmen können.
b. Der Vertrag hinsichtlich der Buchung und Durchführung des jeweiligen Angebotes kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partner zustande. Die Erfüllung der gebuchten Leistung als solche stellt keine Leistungspflicht der SanCur gemeinnützigen GmbH dar. Die SanCur gemeinnützigen GmbH ist lediglich Vermittler der auf dieser Website aufgezeigten Angebote.
c. Für die Durchführung der Angebote kommen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partner zur Anwendung. Wichtige Inhalte daraus (z. B. Ausschlusskriterien, Termine, Orte) finden Sie bei unseren Beschreibungen der Angebote.
§ 5 Datenerhebung und -verwertung
(1) Personenbezogene Daten sind Daten, die dazu genutzt werden können, die Identität der Teilnehmer festzustellen. Darunter fallen Informationen wie z.B. der richtige Name des Teilnehmers, seine Anschrift oder das Geburtsdatum.
(2) Die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltungen, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(3) Mit dem Besuch der Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass alle dort von Ihrer Person entstehenden Bild- und Tonaufnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt für Werbe-, PR- und Dokumentationszwecke in Bezug auf Veranstaltungen der SanCur gemeinnützigen GmbH ohne Anspruch auf Vergütung genutzt werden dürfen.
(4) Mit der Angabe der persönlichen Daten berechtigt der Teilnehmer die SanCur gemeinnützigen GmbH den Teilnehmer in den elektronischen Newsletterverteiler aufzunehmen und ihn per E-Mail und/oder per Post zu kontaktieren. Der Newsletter ist kostenlos und kann jederzeit über www.freiburg-health-day.de abbestellt werden. Ihre personenbezogenen Daten können Sie über löschen lassen.
(5) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten für organisatorische Zwecke, insbesondere der Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen auch auf den Internetseiten des Dritten und des Veranstalters weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt die teilnehmende Person in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
(6) Es werden Name, Vorname, Geschlecht, Teamname, Startnummer, Ergebnis (z.B. Tombola-Gewinne) etc. des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten, die Veranstaltung begleitenden Medien (Druckerzeugnisse wie Programmheft und Ergebnisheft, Internetseite, soziale Medien und Online-Newsletter des Veranstalters und des in Punkt 5 genannten Dritten) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
(7) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten, personenbezogenen Daten werden für interne Marktforschungszwecke des Veranstalters verwendet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Speicherung und Verwendung der Daten zu diesem Zweck ein.
(8) Teilnehmer, die den E-Mail Newsletter Service abonniert haben, erhalten alle veranstaltungsrelevanten Informationen per E-Mail-Newsletter. Mit der Anmeldung willigen Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der E-Mail-Adresse zu diesem Zweck ein. Dies beinhaltet auch Informationen seitens der Veranstaltungspartner. Alle Teilnehmer können die Veranstaltungs-Newsletter und Partnerinformationen jederzeit abbestellen.
§ 6 Rechte der betroffenen Person
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 15 bis 20 DSGVO zu: Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit.
Außerdem steht Ihnen nach Art. 21 (1) DSGVO ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitungen zu, die auf Art. 6 (1) f DSGVO beruhen, sowie gegen die Verarbeitung zum Zwecke von Direktwerbung.
Bei Fragen zu diesem Datenschutzhinweis können Sie uns auf Wunsch kontaktieren: Die Kontaktdaten finden Sie auf der Kontaktseite sowie in unserem Impressum auf unserer Website unter www.freiburg-health-day.de.
§ 7 Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGTB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Überschriften haben rein erläuternde Funktion und sind unverbindlich.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist - soweit zulässig - Freiburg im Breisgau.
(3) Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.